In der Stadt Gütersloh stehen 50,5 Halleneinheiten für den Schul- und Vereinssport zur Verfügung.
Aus der Sicht des organisierten Sportes lässt sich kein weiterer Bedarf nach Sporthallenflächen für die Stadt Gütersloh begründen. Im Bereich der Hallensportarten können gegenwärtig alle Anträge der Vereine bedient werden. Es ist allerdings nicht immer möglich, besondere Wünsche der Vereine (eine bestimmte Halle zu einer bestimmten Zeit) zu erfüllen. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Anträge aller Vereine koordiniert und die Hallen unter sportfunktionalen Anforderungen und Ausstattungen verteilt und belegt werden müssen. Bisher war es auch regelmäßig möglich, in den Wintermonaten für die Outdoor-Sportarten Fußball und Leichtathletik Hallenzeiten zur Verfügung zu stellen.
Der im Jahr 2017 vorgelegte Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt erkennt ebenfalls keinen Bedarf für die Schaffung zusätzlicher Hallenflächen.
24
- eine Halle alleinige Vereinsnutzung
durch den Kraftsportverein und
- eine Halle Trägerschaft Kreis
Gütersloh
4
12
- zwei Hallen Trägerschaft
Kreis Gütersloh und
- zwei Hallen ausschließlich
für Vereinssport
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